Förderung für kleine und mittlere Betriebe
Deine Beratung kann bis zur Hälfte gefördert werden.
Ich bin im BAFA-Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ als Berater gelistet. Führst du einen Betrieb in Deutschland, etwa im Handwerk, im Handel oder als Dienstleister, kann das BAFA einen Teil meines Honorars übernehmen. Den Antrag stellst du selbst. Ich zeige dir, wie es geht.
Bis zu 50 Prozent Zuschuss, höchstens 1.750 €. In den neuen Bundesländern und den Regionen Lüneburg und Trier bis zu 80 Prozent, höchstens 2.800 €.Berlin und die Region Leipzig zählen zu den 50 Prozent. Anträge sind bis zum 31. Dezember 2026 möglich. Ob und wie viel gefördert wird, entscheidet das BAFA.
Für wen das gedacht ist.
Die Förderung gilt für kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler mit Sitz in Deutschland. Eine Berufsgruppe schließt die Richtlinie ausdrücklich aus.
Passt, wenn
- du einen Betrieb in Deutschland führst, allein oder mit einem kleinen Team
- du im Handwerk, im Handel, in der Gastronomie, als Agentur, Fotografin oder Dienstleister arbeitest
- du wissen willst, wo dein Betrieb steht und wie neue Kunden zu dir finden
- du noch keinen Vertrag für die Beratung unterschrieben hast
Passt nicht, wenn
- du selbst berätst, coachst oder schulst. Das schließt die Richtlinie aus.
- du in einem Heilberuf arbeitest und es um mehr als Qualitätsmanagement geht
- die Beratung schon begonnen hat. Rückwirkend gibt es nichts.
- du jemanden suchst, der für dich baut und umsetzt. Das wird nicht gefördert.
„Nicht antragsberechtigt sind unabhängig vom Beratungsbedarf: Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens- oder Wirtschaftsberatung … oder in ähnlicher Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen.“Förderrichtlinie, Nummer 3.1
Gefördert wird Beratung.
Also das Hinschauen, Ordnen und Planen, mit einem schriftlichen Bericht am Ende. Bei mir sind das sechs Sitzungen in 30 Tagen.
Eins zu eins. Wir klären, wo dein Betrieb heute steht, wer deine Wunschkunden sind, wie dein Angebot aufgebaut ist und wie der Weg vom ersten Kontakt bis zum Auftrag laufen soll.
Am Ende hast du einen Plan, den du selbst umsetzen kannst, und einen Beratungsbericht, den wir beide unterschreiben. Den brauchst du für den Nachweis beim BAFA.
Was nicht dazugehört
Alles, was gebaut oder ausgeführt wird: eine Website, Beiträge, Werbung, ein Profil oder die Akquise selbst. Das schließen die Förderregeln aus. Gefördert wird nur die Beratung.
So läuft es ab, in vier Schritten.
Du stellst den Antrag.
Online im Antragsportal des BAFA, nur mit den Daten deines Betriebs. Weitere Unterlagen brauchst du dafür nicht. Im Antrag wählst du eine Leitstelle, im Handwerk zum Beispiel den Zentralverband des Deutschen Handwerks. Welche Angaben zu mir gehören, bekommst du im Erstgespräch. Einreichen tust du selbst. Spätestens am 31. Dezember 2026.
Du wartest auf das Informationsschreiben.
Erst wenn es da ist, schließen wir den Vertrag und fangen an. Schon die Unterschrift unter den Vertrag zählt als Beginn der Beratung. Wer vorher startet, bekommt keinen Zuschuss.
Wir arbeiten zusammen.
Sechs Sitzungen, ein Plan, ein Beratungsbericht, den wir beide unterschreiben. Du zahlst das Honorar vollständig.
Du reichst den Nachweis ein.
Spätestens sechs Monate nach dem Informationsschreiben: den Bericht, meine Rechnung, den Kontoauszug über die Zahlung und die Erklärungen zu KMU und De-minimis. Nach der Prüfung zahlt das BAFA den Zuschuss an deinen Betrieb aus.
Ist dein Betrieb jünger als ein Jahr? Dann brauchst du zusätzlich ein Informationsgespräch bei einem regionalen Ansprechpartner, zum Beispiel der IHK. Frühestens drei Monate vor dem Antrag, spätestens bevor du den Nachweis einreichst.
Anträge gehen nur bis zum 31. Dezember 2026.
So lange gilt die aktuelle Förderrichtlinie. Eine Verlängerung oder ein Nachfolgeprogramm ist bisher nicht veröffentlicht. Stell den Antrag deshalb so früh, dass das Informationsschreiben noch in diesem Jahr kommt. Wenn das BAFA verlängert, steht es hier.Was Betriebe vorher fragen.
Bis wann muss ich den Antrag stellen?
Bis zum 31. Dezember 2026, so lange gilt die aktuelle Richtlinie. Eine Verlängerung ist bisher nicht veröffentlicht. Am besten so früh, dass das Informationsschreiben noch in diesem Jahr bei dir ist.
Wie viel Zuschuss ist möglich?
Das BAFA rechnet mit höchstens 3.500 € Honorar. In Bayern und den meisten westdeutschen Ländern sind es bis zu 50 Prozent, also höchstens 1.750 €. In den neuen Bundesländern ohne Berlin und die Region Leipzig sowie in den Regionen Lüneburg und Trier sind es bis zu 80 Prozent, also höchstens 2.800 €.
Ich bin Coach oder Berater. Kann ich die Förderung nutzen?
Nein. Die Richtlinie schließt Unternehmen und Freiberufler aus, die selbst beratend oder schulend tätig sind. Bei Heilberufen ist nur eine Beratung zum Qualitätsmanagement förderfähig.
Wann darf ich anfangen?
Erst wenn das Informationsschreiben des BAFA da ist. Schon die Unterschrift unter den Vertrag zählt als Beginn. Rückwirkend wird nichts gefördert.
Muss ich das Honorar vorstrecken?
Ja. Du zahlst das Honorar vollständig und weist die Zahlung mit dem Kontoauszug nach. Den Zuschuss zahlt das BAFA nach der Prüfung an deinen Betrieb aus.
Stellst du den Antrag für mich?
Nein, den stellst du selbst. Ich sage dir, welche Angaben zu mir gehören, und bereite das Angebot vor. Einreichen und unterschreiben tust du.
Ist der Zuschuss sicher?
Nein. Über jeden Antrag entscheidet das BAFA. Im Erstgespräch schauen wir, ob deine Lage zu den Regeln passt. Eine Zusage kann ich dir nicht geben.
Wie oft kann mein Betrieb gefördert werden?
Bis zu fünf Beratungen, höchstens zwei im Jahr. Jede Beratung ist für sich abgeschlossen und umfasst höchstens fünf Beratungstage.
Lass uns im Erstgespräch schauen, ob es passt.
30 Minuten, kostenlos. Wir klären, ob dein Betrieb antragsberechtigt ist und ob eine Beratung bei mir das Richtige für dich ist.
Den Antrag stellt dein Betrieb selbst beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Ob und in welcher Höhe gefördert wird, entscheidet allein das BAFA. Jamie Morgan ist im Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ als Berater gelistet. Stand: Oktober 2026.
Quellen: BAFA, Förderung von Unternehmensberatungen für KMU · IHK Nürnberg für Mittelfranken, BAFA-Programm