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Unternehmensberatung mit BAFA-Zuschuss: was kleine Betriebe wissen müssen

Ein kleiner Betrieb in Deutschland kann für eine Unternehmensberatung bis zu 50 Prozent Zuschuss vom BAFA bekommen, in einigen Regionen bis zu 80 Prozent. Das gilt für Handwerk, Handel, Gastronomie und viele Dienstleister. Wer selbst berät, coacht oder schult, ist ausgeschlossen. Anträge sind nur bis zum 31. Dezember 2026 möglich.

Was das Programm ist

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert mit dem Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ Beratungen für kleine und mittlere Unternehmen. Gefördert wird ein Teil des Beraterhonorars. Der Betrieb stellt den Antrag selbst, die Beratung macht ein Berater, der im Programm gelistet ist.

Gefördert wird konzeptionelle Beratung. Also Fragen wie: Wo steht mein Betrieb? Wer sind meine Wunschkunden? Wie ist mein Angebot aufgebaut? Wie kommt ein Auftrag zustande? Umsetzung gehört nicht dazu. Eine Website bauen, Beiträge schreiben, Werbung schalten oder Akquise durchführen fördert das Programm nicht.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler mit Sitz in Deutschland. Typische Beispiele sind Handwerksbetriebe, Läden, Gastronomie, Agenturen, Fotografinnen und Dienstleister, deren Arbeit nichts mit Beratung zu tun hat.

Auch junge Betriebe können gefördert werden. Ist das Unternehmen noch kein Jahr am Markt, braucht es zusätzlich ein Informationsgespräch bei einem regionalen Ansprechpartner, zum Beispiel der IHK. Das Gespräch darf frühestens drei Monate vor dem Antrag stattfinden und muss spätestens vor dem Verwendungsnachweis erledigt sein.

Wer ausgeschlossen ist

Hier stolpern viele. Die Richtlinie schließt eine ganze Berufsgruppe aus, unabhängig davon, wie groß der Beratungsbedarf ist:

„Nicht antragsberechtigt sind unabhängig vom Beratungsbedarf: Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens- oder Wirtschaftsberatung … oder in ähnlicher Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen.“ Förderrichtlinie, Nummer 3.1

Das betrifft Coaches, Berater, Trainerinnen und alle, die andere schulen. Bei Heilberufen wie Heilpraktikern oder Ärzten ist nur eine Beratung zum Qualitätsmanagement förderfähig. Wer zu diesen Gruppen gehört, braucht den Antrag gar nicht erst zu stellen.

Wie viel Zuschuss möglich ist

Das BAFA rechnet mit einem Honorar von höchstens 3.500 €. Wie viel Prozent davon gefördert werden, hängt vom Sitz des Betriebs ab.

  • Bayern und die meisten westdeutschen Länder, Berlin und die Region Leipzig: bis zu 50 Prozent, höchstens 1.750 €.
  • Neue Bundesländer sowie die Regionen Lüneburg und Trier: bis zu 80 Prozent, höchstens 2.800 €.

Ob und wie viel tatsächlich gezahlt wird, entscheidet das BAFA bei der Prüfung.

Gefördert wird nur Einzelberatung mit höchstens fünf Beratungstagen. Ein Betrieb kann bis zu fünf Beratungen fördern lassen, höchstens zwei im Jahr.

Der Ablauf in vier Schritten

  1. Antrag stellen. Der Betrieb stellt den Antrag online im Antragsportal des BAFA, spätestens am 31. Dezember 2026. Dafür reichen die Firmendaten. Im Antrag wählt der Betrieb eine Leitstelle, im Handwerk zum Beispiel den Zentralverband des Deutschen Handwerks. Der Berater kann beim Ausfüllen helfen, einreichen muss der Betrieb selbst.
  2. Auf das Informationsschreiben warten. Erst danach darf die Beratung beginnen. Das BAFA schreibt dazu, dass „bereits der Abschluss eines Vertrages über die zu erbringende Beratung“ als Beginn gilt.
  3. Beraten lassen und bezahlen. Am Ende steht ein Beratungsbericht, den Betrieb und Berater unterschreiben. Das Honorar zahlt der Betrieb vollständig.
  4. Nachweis einreichen. Spätestens sechs Monate nach dem Informationsschreiben gehen Bericht, Rechnung, Kontoauszug über die Zahlung sowie die KMU- und De-minimis-Erklärung an die Leitstelle. Nach der Prüfung kommt der Zuschuss.

Wer den Vertrag vor dem Informationsschreiben unterschreibt, verliert den Zuschuss.

Vier Fehler, die den Zuschuss kosten

Zu früh anfangen

Schon die Unterschrift unter den Beratungsvertrag zählt als Beginn.

Umsetzung mit hineinrechnen

Wer Beratung und Umsetzung in einem Paket kauft, hat ein Problem. Gefördert wird nur der beratende Teil. Alles andere muss getrennt beauftragt und bezahlt werden.

Die Frist verpassen

Die sechs Monate laufen ab dem Informationsschreiben, nicht ab dem Ende der Beratung. Wer spät startet, hat wenig Zeit für den Nachweis.

Nicht vollständig bezahlen

Der Kontoauszug muss die volle Zahlung des Honorars zeigen.

Anträge nur bis 31. Dezember 2026

Die aktuelle Förderrichtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2026. Eine Verlängerung oder ein Nachfolgeprogramm ist mit Stand Ende Oktober 2026 nicht veröffentlicht. Wer die Förderung nutzen will, stellt den Antrag deshalb so früh, dass das Informationsschreiben noch in diesem Jahr kommt.

Was du jetzt machen kannst

Prüf zuerst, ob dein Betrieb zu den Antragsberechtigten gehört. Wenn du selbst berätst oder coachst, endet die Prüfung hier. Wenn nicht, such dir einen gelisteten Berater, kläre im Gespräch, worum es in der Beratung gehen soll, und stell danach den Antrag.

Ich bin im Programm als Berater gelistet. Wie das bei mir abläuft, steht auf der Seite Beratung mit Zuschuss.

Quellen: BAFA, Förderung von Unternehmensberatungen für KMU und IHK Nürnberg für Mittelfranken. Stand: Oktober 2026.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der BAFA-Zuschuss für eine Unternehmensberatung?

Bemessen wird ein Honorar von höchstens 3.500 €. In Bayern und den meisten westdeutschen Ländern gibt es bis zu 50 Prozent, also höchstens 1.750 €. In den neuen Bundesländern ohne Berlin und die Region Leipzig sowie in den Regionen Lüneburg und Trier bis zu 80 Prozent, also höchstens 2.800 €.

Können Coaches und Berater den Zuschuss bekommen?

Nein. Nach Nummer 3.1 der Richtlinie sind Unternehmen und Freiberufler ausgeschlossen, die selbst beratend oder schulend tätig sind oder es werden wollen.

Ab wann darf die Beratung beginnen?

Erst nach dem Informationsschreiben des BAFA. Schon der Vertragsabschluss gilt als Beginn der Beratung. Rückwirkend wird nichts gefördert.

Bis wann muss der Verwendungsnachweis eingereicht werden?

Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens.

Bis wann muss der Antrag gestellt werden?

Bis zum 31. Dezember 2026, so lange gilt die aktuelle Richtlinie. Eine Verlängerung ist bisher nicht veröffentlicht.

Passt dein Betrieb dazu?

30 Minuten, kostenlos. Wir klären, ob dein Betrieb antragsberechtigt ist. Den Antrag stellst du selbst, das BAFA entscheidet.

Lass uns im Erstgespräch darüber sprechen